Mit dem Wartungserlass 2025 hat das BMF die Verrechnungspreisrichtlinien auch für konzerninterne Finanzierungstransaktionen angepasst und zum Teil verschärft. Während die nunmehr explizit geregelte Begrenzung des Ratings mit dem Konzernrating eine Klarstellung der bereits gelebten Praxis darstellt, ist die Einschränkung der Veranlagung im Cash Pool eine echte Verschärfung.

