§ 25 Abs 2 Z 3 GSVG sehe vor, dass auf Antrag des Versicherten Sanierungsgewinne nach den Vorschriften des EStG 1988 die Beitragsgrundlage nach dem GSVG vermindern würden. Die Praxis des Autors habe leider gezeigt, dass die SVS sehr restriktiv vorgehe. Das BVwG habe in der E L523 226 2344-1/16E v 16. 12. 2024 nun Klarheit geschaffen, welcher "Sanierungsgewinn" die Beitragsgrundlage vermindere.

