Das IFG schaffe neue Transparenzvorschriften für die öffentliche Hand. Zu den (zahlreichen) damit verbundenen Herausforderungen zähle die Harmonisierung dieser Verpflichtung mit dem Bestehen von Geheimhaltungspflichten, insb der Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese Problematik beziehe sich ua auch auf die Bekanntgabe von Arbeitnehmerdaten.

