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Finanzielle Eingliederung: unionsrechtliche Vorgaben und nationale Einschränkung (Teil II) (Heber, taxlex 2025/29, S. 123)

Artikelrundschau April 2025 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/478ÖStZ 2025, 481 Heft 18 v. 24.9.2025

Die unionsrechtlichen Vorgaben zur Mehrwertsteuergruppe (Art 11 MwStSystRL) würden eine enge finanzielle Verbindung zwischen den Gruppenmitgliedern verlangen. Welche Kriterien für eine solche Verbindung zu erfüllen seien, beantworte die MwStSystRL nicht. Aus der Rsp des EuGH ergebe sich aber eine Präzisierung dahin gehend, dass an die enge finanzielle Verbindung keine Kriterien geknüpft werden dürften, die nur bestimmte Personengruppen erfüllen könnten. Art 11 MwStSystRL sei offen formuliert und erlaube es jeder "Person", Gruppenmitglied zu sein. Der Beitrag klärt, ob das nationale Recht richtlinienkonform interpretierbar sei.

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