Veranlasse eine Muttergesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung durch eine Tochter an Gesellschafter der Mutter, bejahe der OGH eine Solidarhaftung der Mutter und deren begünstigter Gesellschafter für den Ausgleichsanspruch der Tochter zur Herstellung der objektiven Äquivalenz iSd Verbots einer Einlagenrückgewähr. Diese Grundsatzentscheidung des OGH wird im Beitrag abgabenrechtlich analysiert und systematisch eingeordnet.

