Nutzungseinlagen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft würden zur Frage führen, wie Nutzungseinlagen auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft im Bilanz- und Steuerrecht zu erfassen seien. Seien fiktive Entgelte in angemessener/marktkonformer Höhe im Jahresabschluss nach §§ 189 ff UGB als Einlagen (fiktiver Aufwand an freie Kapitalrücklage) auszuweisen? Systematisch und teleologisch konsistente Lösungen würden entwickelt.

