Der VwGH (20. 11. 2024, Ra 2024/13/0068) habe jüngst erkannt, dass rechtsgrundlose Auszahlungen vor einer eigentlich gebotenen Bescheiderlassung durch das Finanzamt automatisch zu einem Rückstand am Abgabenkonto führen würden. Auf die Rechtsgrundlage oder eine etwaige Analogiebasis für diese Aussage werde im Erk nicht näher eingegangen. Der Beitrag zeigt die Zweifel an der Richtigkeit des Erk auf.

