Dieser Beitrag legt die verfassungsrechtliche Relevanz des Leistungsfähigkeitsprinzips im Umsatzsteuerrecht dar. Es wird gezeigt, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip der österreichischen Verfassungsrechtsordnung immanent ist und folglich auch die Ausgestaltung des Umsatzsteuerrechts determiniert.1

