EStG 1988: § 2, § 16 Abs 1
VwGH 20. 1. 2025, Ra 2023/13/0180
Anlässlich der Schenkung von mehreren vermieteten Liegenschaften von der Mutter an ihren Sohn wurde im Schenkungsvertrag vom 31. 1. 2012 hinsichtlich dieser Liegenschaften ein Fruchtgenussrecht für die Mutter (Vorbehaltsfruchtgenuss) vereinbart, wobei sie sämtliche Aufwendungen und Auslagen zu tragen habe und das Fruchtgenussrecht zu verbüchern sei. Eine zusätzlich im Dezember 2016 abgeschlossene Vereinbarung über die Zahlung einer jährlichen Substanzabgeltung ("zur Abgeltung für die Abnützung der Gebäude") von der Mutter (Fruchtgenussberechtigten) an den Sohn, durfte das BFG wegen Fremdunüblichkeit nicht anerkennen (dies vor allem im Hinblick darauf, dass die Vereinbarung erst mehrere Jahre nach der Übertragung der Liegenschaften und der Einräumung des Fruchtgenussrechtes abgeschlossen wurde; vgl VwGH 31. 1. 2019, Ra 2017/15/0021; Zorn, RdW 2024, 716).

