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Zur Tabaksteuerpflicht tabakfreier Produkte. VwGH-Entscheidungen zu Cannabis-Blüten und Wasserpfeifentabak (M. Mayr, SWK 7/2025, S. 415)

Artikelrundschau März 2025 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/395ÖStZ 2025, 373 Heft 14 v. 17.7.2025

Könne ein Produkt, das weder Tabak noch Nikotin enthält, der Tabaksteuerpflicht unterliegen? Diese Frage sei an den VwGH herangetragen worden. Er habe sich in zwei Entscheidungen zu konkreten Waren geäußert. Mit Erk v 21. 11. 2024, Ro 2024/16/0006, sei die Revision einer Gesellschaft abgewiesen worden, die sich gegen die Besteuerung getrockneter Hanfblüten nach dem Tabaksteuergesetz (TabStG) gewendet habe. Mit Beschluss v 9. 12. 2024, Ro 2024/16/0008, habe der VwGH eine Revision, die gegen die Besteuerung von tabakfreiem Wasserpfeifentabak gerichtet war, zurückgewiesen.

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