Könne ein Produkt, das weder Tabak noch Nikotin enthält, der Tabaksteuerpflicht unterliegen? Diese Frage sei an den VwGH herangetragen worden. Er habe sich in zwei Entscheidungen zu konkreten Waren geäußert. Mit Erk v 21. 11. 2024, Ro 2024/16/0006, sei die Revision einer Gesellschaft abgewiesen worden, die sich gegen die Besteuerung getrockneter Hanfblüten nach dem Tabaksteuergesetz (TabStG) gewendet habe. Mit Beschluss v 9. 12. 2024, Ro 2024/16/0008, habe der VwGH eine Revision, die gegen die Besteuerung von tabakfreiem Wasserpfeifentabak gerichtet war, zurückgewiesen.

