Mit dem BGBl II 2024/288 v 24. 10. 2024 sei die Fahrtkostenersatz-Verordnung (FKE-VO) eröffentlicht worden. Diese regle ua, welchen Ersatz der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (AN) für Dienstreisen zahlen könne, wenn der AN bspw ein privat gekauftes Klimaticket verwende. Die Neuregelung sei ab 1. 1. 2025 anzuwenden.

