§ 3 Abs 1 Z 14 EStG sehe vor, dass geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu einer Höhe von 365 € jährlich steuerfrei seien. Das BFG (13. 11. 2024, RV/7102103/2022) habe sich einen Fall angesehen, bei dem der Arbeitgeber höhere Beträge an die Mitarbeiter dotiert habe. Das Gericht gehe trotzdem von einer Steuerfreiheit aus.

