Durch diesen GebR-Wartungserlass 2025 wird das Inkrafttreten zweier Abschnitte der neu verlautbarten GebR 2025 (ÖStZ 2025/101) betreffend gebührenfreie Eingaben gemäß § 14 TP 6 Abs 5 GebG und einer Pauschalgebühr unterliegende Eingaben an die Verwaltungsgerichte vom 1. April 2025 auf den 1. Jänner 2026 verschoben:

