Das Bundesministerium für Finanzen ("BMF") hat die Gebührenrichtlinien überarbeitet. Seit 1. 4. 2025 sind nunmehr die Gebührenrichtlinien 2025, GZ 2025-0.125.283 ("GebR 2025") in Kraft. Neben einigen begrüßenswerten Klarstellungen gibt es auch Anlass zur Kritik.

