In einer EU, in der ua die Dienstleistungsverkehrsfreiheit und die Personenverkehrsfreiheit die Grundlagen des Binnenmarkts darstellen würden, sei es für Millionen von Menschen längst Alltag geworden, in einem Land zu leben und in einem anderen zu arbeiten. Die Überquerung der österr Staatsgrenze mit einem im Ausland zugelassenen Kfz berge jedoch nicht selten steuerliche Überraschungen. Denn auch für im Ausland zugelassene Kfz könnten KfzSt und NoVA in Ö anfallen. Die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 hätten diese Thematik bereits behandelt, allerdings seien einige Fragen offengeblieben. Der WE 2024 schärfe nun nach.

