Das europäische Umsatzsteuerrecht differenziere - insb in grenzüberschreitenden Konstellationen - sowohl bei der Frage des Leistungsortes, hinsichtlich der Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen sowie bei der Person des Steuerschuldners stark danach, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer sei.
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