Auf Entscheidung der Konzernmutter werde die Produktionsstätte eines ausländischen Tochterunternehmens geschlossen. Stattdessen solle die Produktion durch ein neues Werk, das von einem inländischen Konzernmitglied errichtet werde, übernommen werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und in welcher Höhe dem ausländischen Konzernunternehmen eine Entschädigungszahlung zustehe und wer diese zu leisten habe.