Mit dem GemRefG 2023 solle die wohl größte Reform der Spendenabsetzbarkeit bisher umgesetzt werden. Durch die Anknüpfung an die Gemeinnützigkeit als spendenbegünstigten Zweck sollten künftig alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Zuerkennung der Spendenbegünstigung stellen können. Die Ausweitung der Spendenbegünstigung solle von einer Modernisierung des Verf sowie Anpassung der Voraussetzungen begleitet werden.