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Ab 2024: Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Zwecke (Kunz, ecolex 2024/50, S. 86)

Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/226ÖStZ 2024, 263 Heft 9 v. 21.5.2024

Mit dem GemRefG 2023 solle die wohl größte Reform der Spendenabsetzbarkeit bisher umgesetzt werden. Durch die Anknüpfung an die Gemeinnützigkeit als spendenbegünstigten Zweck sollten künftig alle gemeinnützigen Einrichtungen einen Antrag auf Zuerkennung der Spendenbegünstigung stellen können. Die Ausweitung der Spendenbegünstigung solle von einer Modernisierung des Verf sowie Anpassung der Voraussetzungen begleitet werden.

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