Am 31. 12. 2023 sei das Start-Up-Förderungsgesetz im BGBl veröffentlicht worden. Dieses enthalte neben steuerlichen Begleitregelungen zur Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals betreffend die Mindestkörperschaftsteuer insb die Neuregelung in § 67a EStG für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen. Der Beitrag gibt aufbauend auf den Betrag vom Juni 2023 (Wild, RWZ 2023/34, 175) ein Update über die Änderungen der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung im Vergleich zum Begutachtungsentwurf.