Neben einer grundlegenden Reform des Spendenbegünstigungsrechtes seien mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, BGBl I 2023/188 auch das Recht der Vermögensstockzuwendungen (§ 4b EStG) reformiert, ein Freiwilligenpauschale eingeführt und das Gemeinnützigkeitsrecht in der BAO einer Modernisierung unterzogen worden. Mit der Reform des Rechts der Vermögensstockzuwendungen werde das Ziel verfolgt, die Errichtung gemeinnütziger oder mildtätiger Stiftungen attraktiver zu gestalten und damit ein verstärktes Engagement des Stiftungssektors im Non-Profit-Sektor zu fördern. Mit dem neuen Freiwilligenpauschale sei eine ausdrückliche Regelung für Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeführt und damit Rechtssicherheit hergestellt worden. Das Gemeinnützigkeitsrecht der BAO erfahre die umfassendste Reform seit Inkrafttreten der BAO 1962 und werde damit an die seit damals eingetretenen Veränderungen im Non-Profit-Sektor angepasst. Zudem würden auch Verwaltungsvereinfachungen gesetzlich normiert.