§ 6 Abs 9 NoVAG sieht in bestimmten Konstellationen eine Vergütung von 16,67 % der NoVA an den Erwerber des Fahrzeugs vor, wodurch eine Kumulierung von NoVA und USt vermieden werden soll. In einem Entwurf zur Wartung der KfzBStR präsentiert das BMF eine bei zuvor steuerbefreiten Fahrzeugen sowie bei Tageszulassungen neue Rechtsansicht zu der Frage, wer als "Erwerber" des Fahrzeuges anzusehen und damit vergütungsberechtigt ist. Diese hält einer kritischen Überprüfung mE jedoch nicht Stand.