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Replik zum Erkenntnis des VwGH vom 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009 - Drohverlustrückstellungen bei verlustbringenden Filialen

Steuerrecht AktuellStB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc/Mag. Gerald KerblÖStZ 2024/218ÖStZ 2024, 251 Heft 9 v. 21.5.2024

Die B.-AG bildete aufgrund von langfristig unkündbaren Mietverträgen für die Geschäftsräume jener Filialen, die Verluste erwirtschaften, eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 9 Abs 1 Z 4 EStG. Da die B.-AG die Räume aber weiterhin nutzte, verneinte der VwGH in seinem Erkenntnis vom 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009, die Bildung einer Rückstellung.

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