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Formeller und materieller Empfänger im Zustellrecht (Knechtl, BFGjournal 1/2024, S. 29)

Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/203ÖStZ 2024, 227 Heft 8 v. 26.4.2024

Eine behördliche Erledigung werde nur dann wirksam, wenn sie dem "Empfänger" auch zugestellt werde. Dies gelte sowohl für Zustellungen durch ein Zustellorgan als auch für elektronische Zustellungen. Komme es zu Fehlern im Zustellvorgang, sei unter Umständen eine Heilung des Zustellmangels möglich.

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