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Teilweise Umsetzung von Inhalten des Wachstumschancengesetzes im Kreditzweitmarktförderungsgesetz (Eversloh, RdW 2024/53, S. 75)

Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/191ÖStZ 2024, 225 Heft 8 v. 26.4.2024

Der Bundesrat habe am 15. 12. 2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Damit würden einige steuerlich relevante Teile des "gescheiterten" Wachstumschancengesetzes nunmehr doch umgesetzt. Hintergrund der Änderungen sei primär die rechtzeitige Anpassung an das Inkrafttreten des MoPeG. Insb einige - im Beitrag überblicksartig dargestellte - Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz seien in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz mit aufgenommen worden. Das Gesetz solle am 1. 1. 2024 in Kraft treten.

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