Gerade noch rechtzeitig vor dem mit 31. 12. 2023 angeordneten Inkrafttreten des Mindestbesteuerungsgesetzes (MinBestG) sei das Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) am 30. 12. 2023 im BGBl I 2023/187 kundgemacht worden. Für betroffene Unternehmensgruppen bringe es eine Reihe von Herausforderungen mit sich, die im Schrifttum zum Teil bereits behandelt worden seien. Im Beitrag wird auf einige Praxisfragen eingegangen, die sich aus im Gesetzwerdungsprozess vorgenommenen Änderungen des MinBestG ergeben hätten.