Im Beitrag der Autoren im Märzheft 2023 sei ausgehend vom Urteil des OGH vom 24. 8. 2022, 14 Os 82/22y, dargelegt worden, dass der Frage, welche personenbezogenen Daten überhaupt "veraktet" werden dürften und folglich der Akteneinsicht unterlägen, besondere Bedeutung zukomme. Im Zusammenhang mit dem Recht des Beschuldigten auf Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren (§ 51 Abs 1 StPO) als Fundament umfassender Verteidigung sei auf den Grundsatz der Aktenvollständigkeit und die Unzulässigkeit der rein faktischen Beschränkung der Akteneinsicht eingegangen worden. Zu diesen Themen seien im Sprengel des OLG Wien im Jahr 2023 mehrere Gerichtsentscheidungen ergangen, die - neben dem unverändert fehlenden Schutz von Persönlichkeitsrechten - eine erhebliche Einschränkung der Verteidigungsrechte zum Nachteil von Beschuldigten bedeuten würden. Sie werden im Beitrag nach einer kompakten Darstellung der Rechtslage näher erläutert.