Die Sicherstellung und Auswertung digitaler Datenträger gehe in Bezug auf deren Auswirkungen weit über die Sicherstellung eines bloßen "Gegenstands" hinaus und ermögliche einen so detaillierten Einblick in die Kommunikation, das Leben und die Persönlichkeit des Besitzers, dass ihn dies zum gläsernen Menschen mache. Dem würden die derzeitigen Regelungen der StPO über die Sicherstellung nicht gerecht. In seinem Erkenntnis vom 14. 12. 2023, G 352/2021, habe der VfGH eine sehr weitreichende Aufhebung dieser Bestimmungen ausgesprochen, weil sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens (Art 8 EMRK) und des Grundrechts auf Datenschutz (§ 1 DSG) bewirken. Der Beitrag legt dar, wie der VfGH seine Entscheidung begründet, welche Vorgaben er für eine Neuregelung macht und wie eine Neuregelung aussehen könnte, um diesen Vorgaben zu entsprechen.