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Mobilfunkanbieter, "Kombi-Angebot", Wertgutschein, Aufteilung des Gesamtentgelts

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2024/173ÖStZ 2024, 199 Heft 7 v. 15.4.2024

UStG 1994: § 1 Abs 1, § 3, § 4 Abs 1

VwGH 19. 10. 2023, Ra 2020/13/0110

Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen (vgl VwGH 3. 4. 2019, Ro 2017/15/0043, mwN), wobei nach der Rechtsprechung des EuGH die nationalen Gerichte festzustellen haben, ob in einem konkreten Fall eine einheitliche Leistung vorliegt oder mehrere aus umsatzsteuerlicher Sicht getrennt zu betrachtende Einzelleistungen (vgl zB EuGH 16. 2. 2023, C-519/21 , ASA, Rn 62).

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