Der vorliegende Beitrag ist der zweite Teil eines zweiteiligen Beitrages und befasst sich mit praktischen Fragen der Dreiecksgeschäftsvereinfachung in Art 25 UStG. Dabei widmet sich der Beitrag eingangs den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn es zu unterschiedlichen Auslegungen von Art 141 MwStSyst-RL in den beteiligten Mitgliedstaaten kommt. Daran anschließend werden praktische Fragestellungen diskutiert. In den Fokus treten die finanzstrafrechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen eines missglückten Dreiecksgeschäfts und die Frage der Möglichkeit, ein missglücktes Dreiecksgeschäft zu sanieren. Abschließend setzen sich die Autor:innen mit der Frage auseinander, ob eine zwischenstaatliche Verständigung zur Bereinigung von verschiedenen Interpretationen zu Art 141 MwStSyst-RL zielführend wäre.1