Die Mehrwertsteuergruppe werde immer wieder als ein Gestaltungsinstrument des Umsatzsteuerrechts verstanden, da sie ihren nicht vollends vorsteuerabzugsberechtigten Mitgliedern mit Blick auf die Mehrwertsteuerbelastung Vorteile bringen solle. Bei diesen Vorteilen handle es sich aber um keine systemwidrige mehrwertsteuerliche Nichtbelastung. Vielmehr werde dem Neutralitätsgebot entsprochen. Für eine Mehrwertsteuerbelastung iSd Zielsetzung des Europäischen Mehrwertsteuerrechts müsse im Rahmen der Zuordnung von Eingangsleistungen und etwaigen Korrekturen präzise vorgegangen werden, wenn Gruppenmitglieder aufgrund ihrer unecht steuerbefreiten oder nichtwirtschaftlichen Tätigkeit nicht zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt seien.