Der EuGH habe sich zuletzt in den Rs Gmina L und Gmina O mit den Voraussetzungen beschäftigt, die das Umsatzsteuerrecht an die Eigenschaft als Unternehmer legt. Konkret sei es um die Frage gegangen, ob Körperschaften des öffentlichen Rechts, die permanent unterpreisige Leistungen erbringen, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübten und Unternehmer seien. Der EuGH habe ihre Unternehmereigenschaft verneint und so den Kreis der Unternehmer enger gezogen. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob Non-Profit-Organisationen, die vielfach aus gemeinwohlorientierten Gründen unterhalb des Marktüblichen leisten, überhaupt Unternehmer sein können. Der Beitrag beleuchtet die Folgen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung mit Blick auf die Finanzierungsstruktur von Non-Profit-Einrichtungen.