Der Einfluss völkerrechtlicher Abkommen auf die Umsatzsteuer sei kein alltägliches, aber dafür umso spannenderes Thema. Das EuGH-Urteil SK Telecom habe es in den Blickpunkt des Interesses gerückt, da dort die Ausübung des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Verlagerung des Leistungsorts bei inländischer Nutzung oder Auswertung (Art 59a MwStSystRL) möglicherweise unter den Vorbehalt solcher Abkommen gestellt worden sei.