vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuerzinsen für Zeiträume vor Inkrafttreten des § 205c BAO (Fischerlehner, BFGjournal 11-12/2023, S. 392)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/142ÖStZ 2024, 170 Heft 6 v. 27.3.2024

Das österr materielle Abgabenrecht habe bis zur Einführung des § 205 c BAO mit BGBl I 2022/108 im Bereich der Umsatzsteuer keine spezifische Verzugszinsenpflicht gekannt, mit der iSd Rsp des EuGH die finanziellen Verluste durch die fehlende Verfügbarkeit der Geldbeträge durch eine Zinszahlung ausgeglichen wurden. Auch das österr Abgabenverfahrensrecht habe keine allgemeine Verzinsung von Abgabenschulden oder Abgabengutschriften vorgesehen. Der VwGH habe bis zur Einführung des § 205c BAO eine analoge Zinsregelung vorgegeben. § 323 Abs 75 BAO schränke den Zinsenanspruch nur auf jene Fälle ein, die am 20. 7. 2022 noch "offen" waren. Die Frage, ob diese Bestimmung im Widerspruch zum Unionsrecht sei, habe das BFG noch nicht behandeln können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!