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VfGH hebt COFAG-Grundlagen als verfassungswidrig auf (Fiala, AVR 6/2023, S. 233)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/138ÖStZ 2024, 169 Heft 6 v. 27.3.2024

Der VfGH habe die COFAG neuerlich einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Er sei zum Ergebnis gekommen, dass die Ausgliederung an die COFAG verfassungswidrig sei; bereits dies dürfte eine Abwicklung der COFAG notwendig machen. Ebenso als verfassungs- bzw gesetzwidrig seien der Ausschluss des Rechtsanspruchs, die Weisungsfreistellung (lt Förderungsrichtlinien) und der Ausschluss von Unternehmen nach § 3 Z 4 WohlverhaltensG erkannt worden. Als verfassungskonform befunden sei hingegen der Ausschluss von Unternehmen der öffentlichen Hand worden. Dem Finanzminister komme auch eine Art 20 Abs 1 B-VG entsprechende Leitungsbefugnis über die COFAG zu.

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