Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen sei ein Finanzstrafverfahren besonders unangenehm, da mit einem solchen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern ua auch der zeitweilige oder permanente Verlust der Berufsbefugnis einhergehen könne. Durchaus heikel könne die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens für Ärzte sein, da nach dem einschlägigen Berufsrecht schon die Einleitung eines Verfahrens unter Umständen negative Folgen auf die Berufsausübung zeitigen könne. Der Beitrag bereitet die Nebenfolgen eines Finanzstrafverfahrens für Ärzte auf.