Verfahrenshandlungen - insb Anträge, Beschwerden sowie deren Zurücknahme - würden in der Praxis vielfach mit Bedingungen verknüpft. Bedingte Verfahrenshandlungen seien zwar im Allgemeinen, aber nicht in jedem Fall unwirksam. Der Beitrag zeigt mit besonderem Fokus auf das Abgabenverfahren diesbezügliche Problemfelder auf und will Rechtsanwender dabei unterstützen, zulässige von unzulässigen Bedingungen zu unterscheiden.