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Aufrechte Berufsberechtigung als Steuerberater führt nicht zwangsläufig zur Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG (Steiger, taxlex 2023/78, S. 354)

Artikelrundschau November 2023 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/108ÖStZ 2024, 134 Heft 5 v. 13.3.2024

Ein Steuerberater habe seine Steuerberatungskanzlei verkauft und geplant, die Tätigkeit einzustellen und die Berufsberechtigung zurückzulegen (mit einem Verzug von 1,5 Jahren). Obwohl keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt worden, sondern ausschließlich der Veräußerungsgewinn vorgelegen sei, sei die SVS der Ansicht gewesen, dass eine Pflichtversicherung als selbstständig Erwerbstätiger (bei Überschreiten der Versicherungsgrenze) so lange bestehe, so lange der Steuerberater seine Berufsberechtigung nicht zurückgelegt habe. Das BVwG habe sich so einen Fall angesehen.

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