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Lieferkettensorgfaltspflichten: Noch umfassendere Compliance-Anstrengungen für Unternehmen? (Frank, RWZ 2023/64, S. 359)

Artikelrundschau November 2023 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/107ÖStZ 2024, 134 Heft 5 v. 13.3.2024

In den letzten Monaten hätten sich in der EU neue legislative Entwicklungen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Wahrung von Menschenrechten in den Lieferketten ergeben. Gesetzgeber würden von Unternehmen die Implementierung entsprechender Sorgfaltspflichten verlangen. Während die Entwicklungen bislang bloß einzelne Mitgliedstaaten betrafen - allen voran F und D -, erscheine am EU-Horizont eine neue Richtlinie: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Die Richtlinie befinde sich aktuell in den Trilog-Verhandlungen. Mit der Finalisierung des Legislativprozesses sei somit bald zu rechnen. Unternehmen würden ihre Compliance-Management-Systeme um zusätzliche Lieferketten-Maßnahmen erweitern müssen.

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