Die AfA für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werde anhand der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Festlegung der typischen Nutzungsdauer von Baugeräten stelle in der unternehmerischen Praxis oft eine Herausforderung dar. Da die tatsächliche Nutzungsdauer in der Regel geschätzt werden müsse und hierbei viele Faktoren zu berücksichtigen seien, würden verschiedene Hilfsmittel zur Orientierung zur Verfügung stehen: Etwa die österr Baugeräteliste und die dt AfA-Tabellen. Ebenso könne man Herstellerangaben und Gutachten von Sachverständigen zur Bestimmung der Nutzungsdauer verwenden. Schließlich seien auch die Erfahrungswerte aus dem eigenen Unternehmen als wichtige Referenz zu berücksichtigen.