Die OECD und die EU würden die Hinzurechnungsbesteuerung als wichtige Maßnahme im Kampf gegen internationale Steuervermeidung betrachten. Mittels Daten aus den Jahresabschlüssen österr Kapitalgesellschaften untersucht der Beitrag, ob die Einführung von § 10a KStG zu einer Reduktion der grenzüberschreitenden Gewinnverlagerung aus Ö geführt habe. Die Ergebnisse würden insgesamt keinen Rückgang der grenzüberschreitenden Gewinnverlagerung vermuten lassen. Vielmehr würden nach Einführung von § 10a KStG die Gewinne von potenziell von der Hinzurechnungsbesteuerung betroffenen Gesellschaften sinken.