Die Begutachtungsfrist des ME zum Start-Up-Förderungsgesetz habe am 7. 7. 2023 geendet. Es sei zu erwarten, dass das Start-Up-Förderungsgesetz gemeinsam mit dem FlexKapGG und dem GesRÄG 2023 noch 2023 im NR beschlossen werde. Zentrale Regelung des Start-Up-Förderungsgesetzes sei der neu geschaffene § 67a EStG, mit dem Mitarbeiterbeteiligungen in der österr Start-up-Branche gefördert werden sollen. Die neue steuerliche Begünstigung solle für Mitarbeiterbeteiligungen anwendbar sein, die ab 1. 1. 2024 ausgegeben werden. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die neue Bestimmung des § 67a EStG und würdigt die neue Steuerbegünstigung kritisch.