Die Ausgestaltung und Auslegung von Leasingverträgen stelle in der steuerlichen Praxis oft eine Herausforderung dar. Dabei sei wesentlich, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen sei. An diese Beurteilung würden sich wesentliche steuerliche Folgen der Abzugsfähigkeit von Leasingraten in Konkurrenz zur steuerlichen AfA knüpfen. Unterschiede bei der Festlegung der Leasingdauer im Vergleich zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer könnten beträchtliche Steuernachforderungen zur Folge haben.