Mit dem AbgÄG 2023 (BGBl I 2023/110) werde das Verfahren zum Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz vereinfacht und digitalisiert. Die grundlegendsten Änderungen bestünden dabei in der Antragstellung über FinanzOnline sowie dem Entfall der Einreichstellen und der direkten Auszahlung an den beihilfenwerbenden Unternehmer. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen im GSBG-Verfahren.