Der EuGH habe mit Urteil vom 26. 10. 2023, C-249/22 , GIS über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH entschieden, in welchem dieser mit ausführlicher Begründung Zweifel an der Steuerbarkeit des österr ORF-Programmentgelts gehegt habe. Im Fokus des Urteils des EuGH stehe die Ausnahmeregelung, wonach Ö "Tätigkeiten einer öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt", die durch eine gesetzliche Gebühr finanziert werden, die von Personen gezahlt wird, die ein Radio- oder Fernsehgerät besitzen, das sich an einem terrestrisch versorgten Standort befindet, besteuern könne. Das EuGH-Urteil sei nicht nur für die Umsatzbesteuerung des an die GIS zu zahlenden ORF-Programmentgelts, sondern auch für den ab 1. 1. 2024 zu erhebenden ORF-Beitrag relevant.