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Österreich kann die Tätigkeit des öffentlichen Rundfunks der Mehrwertsteuer unterwerfen. Die EuGH-Entscheidung zur GIS (Tumpel, SWK 31/2023, S. 1186)

Artikelrundschau November 2023 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/74ÖStZ 2024, 110 Heft 4 v. 29.2.2024

Der EuGH habe mit Urteil vom 26. 10. 2023, C-249/22 , GIS über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH entschieden, in welchem dieser mit ausführlicher Begründung Zweifel an der Steuerbarkeit des österr ORF-Programmentgelts gehegt habe. Im Fokus des Urteils des EuGH stehe die Ausnahmeregelung, wonach Ö "Tätigkeiten einer öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt", die durch eine gesetzliche Gebühr finanziert werden, die von Personen gezahlt wird, die ein Radio- oder Fernsehgerät besitzen, das sich an einem terrestrisch versorgten Standort befindet, besteuern könne. Das EuGH-Urteil sei nicht nur für die Umsatzbesteuerung des an die GIS zu zahlenden ORF-Programmentgelts, sondern auch für den ab 1. 1. 2024 zu erhebenden ORF-Beitrag relevant.

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