Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) solle die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts D stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie KMU fördern. Das Gesetz solle am 1. 1. 2024 in Kraft treten. Im Beitrag werden ausgewählte Maßnahmen bzw Anregungen im Bereich des Steuerrechts dargestellt.