Mit der verstärkten Etablierung einer Kreislaufwirtschaft gewinne das Sonderregime der Differenzbesteuerung zusehends an Bedeutung. Dabei komme es vermehrt zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, wovon auch die letzte vom EuGH zur Differenzbesteuerung entschiedene Rs Mensing II (C-180/22 ) aus Juli 2023 eindrucksvoll Zeugnis ablege. Der Beitrag setzt sich mit Fragen auseinander, die speziell in Fallkonstellationen mit einem differenzbesteuernden Unternehmer auftreten.