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Praxisfragen zum Zuzugsfreibetrag gemäß § 103 Abs 1a EStG

Steuerrecht AktuellMarie-Christin Böhler, MSc (WU)/MMag. Dr. Jürgen ReinoldÖStZ 2024/63ÖStZ 2024, 85 Heft 4 v. 29.2.2024

Der Zuzugsfreibetrag gem § 103 Abs 1a EStG ist eine durchaus begehrte Begünstigung.11Die beiden Autoren haben zusammen bereits mehr als 40 Anträge auf Gewährung des Zuzugsfreibetrages gestellt. Dies zeigt sich auch darin, dass im Jahr 2023 ein standardisiertes Formular für die Beantragung erlassen wurde (E103), mit welchem sämtliche Anforderungen des § 103 Abs 1a (und § 103 Abs 1 EStG) iVm der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 abgedeckt werden sollten. Der nachfolgende Beitrag soll einige in der Praxis vor(ge)kommen(d)e Themen beleuchten.

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