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Neuer Status des Österreichischen Roten Kreuzes

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2024/43ÖStZ 2024, 52 Heft 3 v. 14.2.2024

Als Reaktion auf die Entscheidung des BFG vom 18. 4. 2023, RV/7106426/2019, hat das BMF einen Erlass zur Änderung der Rz 59 KStR veröffentlicht, demnach die bisherige Ansicht des BMF, dass das Österreichische Rote Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen aufgrund seiner besonderen Stellung im öffentlichen Leben als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehen ist, auf den Zeitraum bis 31. Dezember 2023 beschränkt wird. Für den Zeitraum ab 1. Jänner 2024 wird auf die Rechtsprechung des BFG vom 18. April 2023, RV/7106426/2019 verwiesen (vgl Knesl in LN Rechtsnews 34901). Erlass des BMF 20. 12. 2023, 2023-0.915.582.

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